Ihre Einschätzung ist gut nachvollziehbar. Ein Finalsatz drückt den Zweck einer Handlung aus: Die Aussage schließt "im Hinblick auf den verfolgten Zweck, das Motiv, ein zu erreichendes Ziel oder die angestrebte Wirkung einer Handlung an" (Dudengrammatik 2005: 1102). Es versteht sich von selbst, dass das zu erreichende Ziel einer Handlung zeitlich erst auf die Handlung selber folgen kann:
Man tut X, damit in Zukunft/nachfolgend Y.
Die temporale Abfolge von Sachverhalten in zusammengesetzten Sätzen bezeichnet man als 'consecutio temporum'. Der klassische Fall von consecutio temporum findet sich in Temporalsätzen:
Beispiel
(1) Nachdem sie zu Abend
gegessen hatten, gingen sie ins Kino.
Die Zeitenfolge ist im Deutschen aber keineswegs so streng geregelt, wie es das Beispiel vermuten lassen könnte, da die Abfolge der Ereignisse nicht nur durch die Wahl einschlägiger Tempusformen, sondern auch auf andere Art deutlich gemacht werden kann:
Beispiel
(1')
Nachdem Sie zu Abend gegessen haben, sind sie ins Kino gegangen
Beispiel
(1'') Sie haben
erst zu Abend gegessen,
dann sind sie ins Kino gegangen.
Es ist hier durchaus möglich, auf die Kennzeichnung der zeitlichen Abfolge durch Tempusformen zu verzichten, weil das zeitliche Nacheinander in (1') bereits durch den temporalen Subjunktor
nachdem deutlich wird und in (1'') durch die Temporaladverbien
erst und
dann.
Da Ihr Beispiel keinen solchen Temporalitätsmarker enthält, bietet es sich an, die zeitliche Abfolge durch die Tempusformen zu kennzeichnen. Wenn im Hauptsatz Präteritum steht, erscheint Präsens im Finalsatz folglich als sinnvoll.
Das bedeutet aber nicht, dass Präteritum generell ausgeschlossen wäre, da - wie bereits angedeutet - die Verwendung der Tempusformen ohnehin im Deutschen nicht sehr streng geregelt ist. Für die Wahl des Präteritums könnte beispielsweise eine Erzählperspektive sprechen, wenn also sowohl das Besprechen als auch das Vermeiden der Missverständnisse als bereits abgeschlossene Vorgänge betrachtet werden. Allerdings bestünde auch in dem Fall die Möglichkeit, der consecutio temporum durch ein Plusquamperfekt im ersten Teilsatz gerecht zu werden.