Bei Ihrer Frage geht es darum, welchen Kasus (Fall) das Objekt des Satzes hat. Der Objektkasus eines Satzes wird in der Regel vom
Verb bestimmt (regiert). Wenn ein Verb ein einziges Objekt regiert, handelt es sich im Normalfall um ein
Akkusativobjekt.
Beispiel
1) Ich trinke
den Wein. (= Akkusativobjekt)
2) Ich trage
die Tasche. (= Akkusativobjekt)
In den Beispielen 1 bis 2 regieren die Verben
trinken und
tragen jeweils ein Akkusativobjekt. In den beiden Beispielen ist das Objekt jeweils durch eine Nominalgruppe realisiert (den Wein, die Tasche). Wird diese Nominalgruppe (z. B. die Tasche) durch ein Personalpronomen (z. B. sie) ersetzt, bleibt auch für das Personalpronomen der Objektkasus erhalten:
Beispiel
3) Ich trage
sie. (=Akkusativobjekt)
4) Ich möchte
sie (=Akkusativobjekt) tragen.
Wenn ein Verb zwei Objekte regiert, handelt es sich bei den Objekten im Normalfall um ein
Akkusativobjekt und um ein
Dativobjekt, wie man in den Beispielen 5 bis 8 sehen kann:
Beispiel
5) Ich schenke
dem Bruder (= Dativobjekt)
ein Buch (=Akkusativobjekt).
6) Ich schenke
ihm (= Dativobjekt)
ein Buch (= Akkusativobjekt).
7) Ich gebe
ihr (= Dativobjekt)
einen Hinweis (= Akkusativobjekt).
8) Ich möchte
ihr (= Dativobjekt)
einen Hinweis (= Akkusativobjekt) geben.
Im Normalfall kann ein Verb also nur dann ein Dativobjekt regieren, wenn auch ein Akkusativobjekt vorhanden ist. In Ihrem Beispiel „Ich möchte
ihr fragen“ steht das vom Verb regierte Objekt im Dativ (= ihr), obwohl kein Akkusativobjekt vorhanden ist und somit insgesamt nur ein Objekt regiert wird. In den Beispielen 9 und 10 regiert das Verb
fragen jeweils ein Akkusativobjekt, das durch eine Nominalgruppe realisiert wird:
Beispiel
9) Ich frage
die Schwester. (= Akkusativobjekt)
10) Ich möchte
die Schwester fragen. (= Akkusativobjekt)
Wenn ich jetzt die Nominalgruppe (die Schwester) durch ein Personalpronomen ersetzte, muss auch dieses im Akkusativ stehen:
Beispiel
11) Ich frage
sie.
12) Ich möchte
sie fragen.
Folglich hat Ihr Sprachgefühl Sie nicht verlassen, wenn Sie
„Ich möchte ihr fragen“ als
„nicht korrekt“ einstufen.