Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
bei einer Erstellung eines Flugblattes
Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
bei einer Erstellung eines Flugblattes
Da es sich bei einer Frage zur Rechtschreibung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.
Wir gehen davon aus, dass der Text nach der Klammer weitergeht und sich Ihre Frage darauf bezieht, ob der Doppelpunkt vor oder nach der Klammer gesetzt wird.
Im Amtlichen Regelwerk zur deutschen Rechtschreibung heißt es: "Mit dem Doppelpunkt kündigt man an, dass etwas Weiterführendes folgt" (§ 81).
Sie müssen folglich entscheiden, ob der Text in Klammern Teil der Ankündigung oder Teil des Weiterführenden ist. Wir nehmen an, dass sich die Klammer noch auf Betriebsrat bezieht und empfehlen deshalb, den Doppelpunkt erst nach der Klammer zu setzen.