Ihre Frage zielt auf die Verwendung des Konjunktivs bei einer Redewidergabe ab. Wie Sie selbst bereits erwähnt haben, gibt es verschiedene Faktoren, welche die Verwendung des Konjunktivs beziehungsweise des Indikativs bedingen. Zudem haben Sie bereits korrekt angeführt, dass die Verwendung des Indikativs gängig ist, wenn ein Beweis oder eine Quelle für die entsprechende Aussage vorliegt:
Wie die Polizei mitteilte, kam bei Baabe im Südosten Rügens ein 36-Jähriger Mann aus Radibor in Sachsen ums Leben. (Beispiel aus dem Duden Band 4)
Simon D. sagt aus, dass er zur Wohnung der heute 21-Jährigen gefahren sei, weil (…). (Beispiel aus dem Duden Band 4)
Es gibt jedoch auch Formen der Redewidergabe, für welche sowohl der Indikativ als auch der Konjunktiv möglich sind. Beispielhaft hierfür ist die
abhängige indirekte Rede. Diese Form der indirekten Rede wird durch einen Nebensatz realisiert, welcher von einem Verb des Sagens, Denkens, Hoffens etc. abhängig ist. Diese Nebensätze können als eingeleitete Nebensätze auftreten (Dass-Satz) oder als uneingeleitete Nebensätze.
1. Der Bäcker hat gestern meiner Tochter gesagt, dass er sie leider enttäuschen müsse/muss. (Beispiel aus dem Duden Band 4)
2. Der Bäcker dachte, er müsse jetzt der Tochter die Wahrheit sagen.
3. Er hoffte, dass sie ihm die Lüge nicht allzu übel nehme/ nimmt/ nehmen wird/ nehmen werde/ nehmen würde. (Beispiel aus dem Duden Band 4)
Das erste Beispiel zeigt, dass die indirekte Rede auch im Indikativ widergegeben werden kann. Ausschlaggebend dafür ist, dass durch das redeeinleitende Verb die Redewidergabe bereits gekennzeichnet wird. Im zweiten Beispiel wird der Konjunktiv verwendet, um die Gedankenwidergabe kenntlich zu machen. Da es sich um einen uneingeleiteten Nebensatz handelt, scheint die Präferenz des Konjunktivs sehr hoch. Jedoch ist abhängig von der Sprecherintention auch der Indikativ denkbar. Auch im dritten Beispiel werden mehrere Varianten angeführt. Demnach variiert die Wahl zwischen Indikativ und Konjunktion je nach Kommunikationssituation und der Sprecherabsicht.
Der Konjunktiv kann die wiedergegebene Rede noch einmal als fremdes Gedankengut markieren und ggf. den Effekt einer Distanzierung hervorrufen. Es soll demnach deutlich werden, dass der Sprecher selbst keinen „Gültigkeitsanspruch“ auf das Gesagte erhebt (vgl. Duden Band 4, §771). Jedoch ist darauf zu verweisen, dass auf die Verwendung des Konjunktivs in einem Dass-Satz verzichtet werden kann, sofern der Dass-Satz von einem Verb wie
sagen, fragen, schreiben etc. abhängig ist (vgl. Bsp. 1). Auch bei der Verwendung des Indikativs wird die Redewidergabe deutlich. Liegt jedoch keine Redewidergabe vor, sondern eine Behauptung des Sprechers, wird der Indikativ verwendet:
Ich behaupte, dass das nicht stimmt. (Beispiel aus dem Duden Band 4)
Wir vermuten, dass er den Zug in Offenburg verlassen hat. (Beispiel aus dem Duden Band 4)
Bereits diese Ausführungen zeigen, dass die Thematik der korrekten beziehungsweise notwendigen Verwendung des Konjunktivs sehr komplex ist. Der nachstehende Link verweist auf eine ähnliche Frage auf unserem Forum. Hier werden die einzelnen Verwendungsbereiche noch einmal gegenübergestellt:
https://grammatikfragen.de/showthrea...ght=konjunktiv
In Ihrem Ausgangsbeispiel haben Sie für den Dass-Satz den Konjunktiv gewählt:
Er sagte, dass wir nicht wissen könnten, ob die Erde rund sei/ ist.
Gemäß der obigen Ausführung wäre auch die Wahl des Indikativs eine mögliche Variante:
Er sagte, dass wir nicht wissen können, ob die Erde rund sei/ ist.
Durch das Modalverb können wird bereits eine Möglichkeit ausgedrückt, sodass die Verwendung des Konjunktivs zur Verdeutlichung einer Vermutung nicht notwendig ist.
Entsprechend sind Sie auch frei bei der Wahl des Modus im folgenden Nebensatz. Je nach Kontext und der Sprecherintention ist zu entscheiden, ob der Indikativ oder der Konjunktiv bei der Redewidergabe gewählt wird. Leider gibt es hierzu keine von Ihnen gewünschte Faustregel.