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In Ihrer Grammatikfrage geht um die Frage, ob in ihrem Satz das Verb geschmissen oder geworfen lauten muss und ob das Possessivum ihrer oder deiner zu wählen ist.
Betrachten wir zunächst die Frage nach den Verben. Um zu überprüfen, welches Verb in Ihrem Beispielsatz gewählt werden kann, empfiehlt sich ein Blick in das Dudenuniversalwörterbuch. Dort findet sich die folgende Bedeutungsvariante von werfen angegeben, die auf Ihr Beispiel zutreffend ist: mit Schwung irgendwohin befördern. Dies trifft in übertragendem Sinne auf Ihr Beispiel zu, welches man auch wie folgt paraphrasieren können:
Beispiel
Ich befördere dich mit Schwung aus meiner Freundesliste.
Auch das Verb schmeißen ergibt in Ihrem Beispielsatz Sinn. Es kann in einigen Fällen synonym zu dem Verb werfen verwendet werden. So würde es auch hier bedeuten, dass der Produzent der Äußerung vom Rezipienten im übertragenen Sinne von etwas heruntergeworfen worden ist.
Weitere etwas neutraler gehaltene Alternativformulierungen wären:
Beispiel
von der Freundesliste gestrichen
von der Freundesliste entfernt
von der Freundesliste gelöscht
Entsprechend sind jedoch beide Verbvarianten in Ihrem Beispiel möglich, wobei es eine stilistische Frage ist, für welche der genannten Varianten man sich entscheidet.
Darüber hinaus muss geklärt werden, ob das Possessivum in der 2. Person (deiner) oder in der 3. Person (ihrer) stehen muss.
Bezogen auf Ihr Beispiel liegt nun zunächst nahe, die zweite Person zu wählen, da die Freundschaftsliste zum Besitz des Rezipienten gehört und mit dem du im Hauptsatz eine direkte Ansprache an den Rezipienten artikuliert wird. Dies wird deutlich, wenn man Ihren Satz als einfachen Hauptsatz formuliert:
Beispiel
Du hast mich doch aus deiner Freundesliste geworfen/geschmissen.
Durch die Wahl der zweiten Person im Nebensatz, könnte somit der Rezipient erneut direkt angesprochen werden, wodurch die eigene Emotionalität besser zum Ausdruck gebracht werden kann.
Daneben ist auch die Wahl der dritten Person möglich. In diesem Fall findet keine erneute Ansprache des Rezipienten statt. Das Possessivum bezieht sich hierbei nicht mehr auf das du aus dem Hauptsatz, sondern auf das Demonstrativ- bzw. Relativpronomen (diejenige / die), welche beide in der dritten Person stehen. Entsprechend ist auch folgende Variante möglich:
Beispiel
Du bist doch diejenige, die mich aus ihrer Freundesliste geworfen/geschmissen hat.
Folgt man der Einschätzung Duden 9 Richtiges und gutes Deutsch, wäre aus einer rein grammatischen Perspektive die Wahl der dritten Person vorzuziehen. Vor dem Hintergrund der Situation, in der dieser Satz fällt, ergibt es jedoch durchaus Sinn, den Rezipienten erneut direkt anzusprechen und dazu die zweite Person zu wählen. Es kann also festgehalten werden, dass beide von Ihnen vorgeschlagen Varianten möglich sind.