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Da die Rechtschreibung nicht zur Grammatik im engeren Sinn gehört, wird hier auf unser übliches Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.
In Ihrer Frage geht es darum, ob das Wort Recht in dem Ausdruck R/recht haben groß- oder kleingeschrieben wird. Die Rechtschreibung im Deutschen ist amtlich geregelt. Sie lässt sich im Amtlichen Regelwerk unter dem folgenden Link nachschlagen: http://www1.ids-mannheim.de/fileadmi...regeln2006.pdf
Bezüglich Ihres Zweifelsfalls findet sich dort die nachfolgende Regel:
„Groß- wie kleingeschrieben werden können recht/Recht und unrecht/Unrecht in Verbindung mit Verben wie behalten, bekommen, geben, haben, tun.“ (Amtliches Regelwerk §56)
Entsprechend obliegt es Ihnen, ob Sie die Klein- oder Großschreibung präferieren. Im Hintergrund dieser Wahlfreiheit stehen unterschiedliche Interpretationen der Fügung Recht/recht haben.
Hinter der Großschreibung verbirgt sich die Annahme, dass das Wort Recht ein Substantiv ist und als solches großgeschrieben werden muss. (Vgl. Amtliches Regelwerk §55) Die Fügung Recht haben würde dann analog funktionieren zu Geld haben, Freunde haben, etc.
Allerdings kann das Wort alternativ auch als ein Adjektiv gedeutet werden. Dieses Adjektiv stammt zwar von dem Substantiv Recht ab, es weist aber selbst keine substantivischen Eigenschaften mehr auf. Solche Wörter, die zwar von einem Substantiv abstammen aber nicht mehr eindeutig dessen Merkmale aufweisen, werden in der Regel kleingeschrieben. (Vgl. Amtliches Regelwerk §56) In dieser Verwendungsweise würde recht haben analog zu recht sein funktionieren.
Überprüft man anhand von Cosmas II, der digitalen Belegsammlung des Instituts für Deutsche Sprache (IDS), welche Variante im Sprachgebrauch präferiert wird, gelangt man zum folgenden Ergebnis:
Treffer in Cosmas II hat Recht 7.428 Treffer hat recht 9.796 Treffer Recht haben 12.049Treffer recht haben 5.345Treffer
Die Trefferzahlen zeigen, dass beide Varianten hochfrequentiert auftreten. Während bei der Suchanfrage mit haben in der 3. Person Singular die Kleinschreibung präferiert wird, wird bei haben im Infinitiv bzw. 1./3. Person Plural die Großschreibung präferiert. Der Unterschied ergibt sich teilweise daher, dass hier häufiger das Wort Recht/recht am Satzanfang steht und aufgrund dessen großgeschrieben wird, wie beispielsweise in:
Beispiel
„Recht haben und recht bekommen sei auf beiden Seiten des Atlantiks eine Frage des Standpunktes, sagte er.“ (A98/SEP.54851 St. Galler Tagblatt, 05.09.1998, Ressort: TB-WIR (Abk.); Banken und Behörden: «Monumentaler Irrtum»)
Darüber hinaus gibt es Verwendungsweisen, bei denen vor dem Wort Recht ein Artikel steht, sodass damit eindeutig gekennzeichnet ist, dass hier ein Substantiv vorliegt. Dies soll das nachfolgende Beispiel exemplarisch zeigen:
Beispiel
„Wie bisher werden sie das Recht haben, den schnellsten Weg zu fahren, eben durch den Kernumfahrungstunnel.“ (A98/MAI.28917 St. Galler Tagblatt, 05.05.1998, Ressort: TB-GO (Abk.); Der Blick durch das Kaleidoskop)