In ihrer Frage geht es um die
Kasuskongruenz (= Übereinstimmung im Kasus) zwischen einem Bezugsausdruck und einer
Konjunktionalgruppe mit als, die man auch
als-Apposition nennt. Es ist unklar, in welchem Kasus die als-Apposition stehen muss. Der folgende Link führt zu einem Beitrag der gleichen Thematik. Da also eine vergleichbare Frag bereits beantwortet wurde, wird es hier in erster Linie darum gehen, die gewonnen Erkenntnisse auf Ihren Fall anzuwenden.
http://www.grammatikfragen.de/showth...als-apposition
Folgende Varianten eines Satzes mit der als-Apposition
als unser/unserem/ unseren Partner schlagen Sie vor:
Beispiel
(1) *(Es ist klar), dass uns daran gelegen ist, wieder ertragreichere Umsätze
mit Ihnen als
unser Partner zu erzielen.
(2) (Es ist klar), dass uns daran gelegen ist, wieder ertragreichere Umsätze
mit Ihnen als unserem Partner zu erzielen.
(3) *(Es ist klar,) dass uns daran gelegen ist, wieder ertragreichere Umsätze
mit Ihnen als
unseren Partner zu erzielen.
Wie Sie richtig erkannt haben, ist in der problematischen Wortgruppe der Possessivartikel
unser- Hauptmerkmalträger, also der Ausdruck, an dem die grammatischen Merkmale eindeutig markiert sind. Entsprechend ist zu klären in welchem Kasus der Artikel stehen muss, um sagen zu können, welche Flexionsendung die richtige ist. Zur Auswahl stehen der Nominativ (1), der Dativ (2) und der Akkusativ (3).
Da der
Adjunktor als, der hier verwandt wird, um
unser- Partner dem
Bezugsausdruck Ihnen zuzuordnen, selbst keinen Kasus regiert (= fordert), übernimmt die als-Apposition den Kasus des Ausdrucks, auf den sie sich bezieht. Da
Ihnen Teil einer Präpositionalgruppe ist, bestimmt wiederum die Präposition
mit den Kasus von
Ihnen.
Ihnen steht folglich im Dativ, weil
mit den Dativ regiert. Kurzum steht
unser- Partner im selben Kasus wie
Ihnen. Diese bereits erwähnte Übereinstimmung im Kasus wird als
Kasuskongruenz bezeichnet.
Da als Bezugsausdrück für die als-Apposition
als unserem Partner nur die Präpositionalgruppe
mit Ihnen sinnvoll erscheint, ist Beispiel (2), das im Dativ steht, die standardsprachlich bevorzugte kasuskongruente Variante.
Obwohl die Dudengrammatik die Kasuskongruenz klar als allgemeine Regel ausweist, räumt sie ebenfalls ein, dass es einige Sonderfälle gibt, die ein Abweichen von der Regel zulassen oder sogar vorschreiben (vgl. Duden 4: 976-978; Randnummer 1545-1549). Den meisten dieser Ausnahmen ist gemein, dass der jeweils geforderte Kasus der Apposition sozusagen pauschal durch den Nominativ, der damit als ‚Normalkasus‘ auftritt, ersetzt wird (4).
Beispiel
(4) Der Chef weiß über
ihn als
Praktikant nur Gutes zu berichten.
Bei Ihrem Beispiel liegt zwar keiner der in der Dudengrammatik erwähnten Sonderfälle vor, aber die reine Existenz solcher regelhaften Abweichungen von der Ausgangsregel ist ein Anzeichen dafür, dass es sich hier bei der Kasuskongruenz um keine unveränderliche Grundregel handeln kann, was eine mögliche Erklärung für Ihren Zweifel ist.