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Da es sich bei einer Frage zur Rechtschreibung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.
Das zum Partizip gebrandmarkt gehörende Verb heißt brandmarken, das wiederum von dem Substantiv branmerk bzw. –mark („Brandmal“) abgeleitet ist. Ursprünglich bedeutete es also so viel wie „mit einem Brandzeichen versehen“. Die Bedeutung „öffentlich bloßstellen, anprangern“ entwickelte sich im Laufe des 18. Jahrhunderts.
Der Zweifelsfall, ob es gebranntmarkt oder gebrandmarkt heißt, könnte durch den Einfluss des Partizips II von brennen (= gebrannt) zustande gekommen sein. Da das Verb aber tatsächlich mit dem Brand zusammenhängt, ist die Frage der Schreibung hier eindeutig geklärt.