Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
Geschäftsbrief
Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
Geschäftsbrief
Geändert von Lars Bepler (04.10.2016 um 21:57 Uhr)
Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.
Sprachsystem
Ihre Frage betrifft die Wahl des Kasus bei lockeren Appositionen. Eine lockere Apposition ist ein Nachtrag, der in der gesprochenen Sprache stimmlich und in der geschriebenen Sprache durch das Komma von den Elementen des Satzes abgesetzt ist:
Max Mustermann, der Leiter der Redaktion, ist für sie zuständig.Laut Dudengrammatik gilt die Grundregel „Die lockere Apposition übernimmt den Kasus von der Phrase, zu der sie gehört“ (Duden Band 4, 8. Auflage §1553), sie steht also in Kongruenz:
Wir treffen Max Mustermann, den Leiter der Redaktion.(Max Mustermann und den Leiter der Redaktion stehen beide im Akkusativ.)Diese Grundregel gilt vor allem, wenn die lockere Apposition ein Artikelwort enthält, wie in Ihrem Beispiel:
für Herrn Schmidt, den zuständigen Abteilungsleiter fürVor allem nach Präpositionen wie für, die den Akkusativ von der nachfolgenden Nominalgruppe verlangen (man spricht von Rektion), neigen Sprecher dazu, den Dativ zu verwenden:
für Herrn Schmidt, dem zuständigen Abteilungsleiter fürDer Dativ als „Normalkasus“ wird, weshalb der Zweifelsfall entsteht, zwar verwendet und kommt Sprechern „normal“ vor, gilt jedoch nicht als standardsprachlich. Mit dem Akkusativ, also Kasuskongruenz, sind Sie innerhalb der geschriebenen Sprache daher auf der sicheren Seite.
Bitte beachten Sie auch die bereits existierende Antwort von Katharina Stuckert zu dem Thema.
Geändert von Lars Bepler (10.06.2017 um 20:29 Uhr)
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