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Schreibt man bei "Dauerhaft am Geiste Erkrankte" das "Erkrankte" groß oder klein?
Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
im Unterricht zum Thema Geschäftsfähigkeit
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Groß- und Kleinschreibung von Substantivierungen
Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Da es sich bei Ihrer Frage um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, sondern um eine Frage zur Rechtschreibung, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.
Über Rechtschreibung kann man sich im amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung informieren. Für Ihr Beispiel gilt bezüglich der Groß- und Kleinschreibung von Substantivierungen der Paragraph §57: „Wörter anderer Wortarten schreibt man groß, wenn sie als Substantive gebraucht werden (=Substantivierungen).
Ob ein Wort als Substantiv gebraucht wird, lässt sich anhand von drei Kriterien bestimmen:
1. Ein Artikel steht vor dem substantivierten Wort und bezieht sich auf dieses: Die Erkrankten sollten schnell einen Arzt aufsuchen.
2. Ein Attribut steht vor oder hinter dem substantivierten Wort und bezieht sich auf dieses: Schwer/An Cholera Erkrankte sollten schnell einen Arzt aufsuchen. Gebrauchtes zum Recyclen ist auf dem Flohmarkt neuerdings sehr beliebt.
3. Das Wort fungiert als kasusbestimmtes Satzglied: Lernen hört nicht mit der Schule auf. (Lernen steht hier im Nominativ und ist Subjekt des Satzes.)
In Ihrem Beispiel trifft das 2. Kriterium zu, denn dauerhaft am Geiste ist hier ein Attribut, das vor dem substantivierten Wort Erkrankte steht und sich darauf bezieht. Demnach ist die Großschreibung hierbei korrekt:
Dauerhaft am Geiste Erkrankte (sind nicht geschäftsfähig).
Aber: Dies gilt nicht für jeden Satzkontext. Für den Fall, dass dauerhaft am Geiste erkrankte selbst Attribut eines anderen Substantivs (z.B. Personen) ist und sich darauf bezieht, wäre die Kleinschreibung korrekt:
Dauerhaft am Geiste erkrankte Personen (sind nicht geschäftsfähig).
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