Firmennamen oder andere Bezeichnungen von Gruppen wie Vereinen stellen häufig eine
Kombination aus einem Eigennamen (der eigentliche Firmenname bzw. der Name des Vereins) und einer
standardisierten Abkürzung dar, die den Status der Firma bzw. Gruppe kennzeichnet.
In diesen Fällen ist laut Dudenband 9, das "Wörterbuch der sprachlichen Zweifelsfälle" der Firmenname ausschlaggebend, "wenn die Abkürzung als Attribut zu gelten hat":
Beispiel
die Bilanz des Deutschen Milchhofs GmbH
an das Euro-Kreditinstitut AG (Beispiele aus Duden 9)
Wenn jedoch die Gesellschaft oder der Verein das
Grundwort bildet, ist ihr
Genus ausschlaggebend:
Beispiel
die Bilanz der Deutschen Milchof-Gesellschaft mbH (Beispiel aus Duden 9)
Die einschränkenden Formulierungen - wenn e.V., GmbH, AG & co Attribut sind, sind sie nicht genusbestimmend, wenn sie Grundwort sind, hingegen schon - lassen erkennen, dass
sprachsystematisch beide Varianten möglich sind. Die entscheidende Frage ist also, wie man entscheidet, was nun das Attribut und was das Grundwort ist. So deutet möglicherweise gerade die Verwendung von Abkürzungen auf eine eingeschränkte Bedeutung hin, diese werden verwendet, um den rechtlichen Status der Firma/der Gruppe zu kennzeichnen, der Name der Firma/Gruppe hingegen ist das jeweilige Alleinstellungsmerkmal. So ist es sicherlich kein Zufall, dass im Dudenband 9 im Beispiel für die
Gesellschaft als Grundwort diese ausgeschrieben ist.
Letzten Endes bleibt es aber Ihnen überlassen, ob in einer konkreten Formulierung die mit dem Eigennamen bezeichnete Spezifik ausschlaggebend ist oder der durch die Abkürzung bezeichnete rechtliche Status - ausgehend davon können Sie das jeweilige Genus zum Ausgangspunkt für die Einbettung der Nominalgruppe in den Satzkontext machen.
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