In Ihrer Frage thematisieren Sie die Verwendung von (zu-)Infinitiven. Ein
Infinitiv stellt zunächst die ungebeugte Grundform des Verbs (hier:
simulieren, testen, ermöglichen) dar. Ergänzt man den Infinitiv durch ein vorangestelltes
zu, so verhält sich
zu in systematischer Hinsicht zum Infinitiv ähnlich wie die Vorsilbe, der
Präfix,
ge- zum Partizip II. Die Vorsilbe
ge- ist Teil des Partizips II und kann weder losgelöst von diesem stehen noch wegfallen.
Bildung des Partizips II von tanzen:
ge + tanz + t
(Präfix + Wortstamm + Endung)
Trotz Getrenntschreibung sind diese Merkmale auch auf zu-Infinitive übertragbar:
zu ist analog zu
ge- als vorangestelltes Flexionselement zu behandeln, ist daher Teil der Bildung der Wortform und kann nicht als eigenständige Wortform betrachtet werden.
Im Falle der
Koordination (Verknüpfung) mehrerer Infinitive – wie sie in Ihrem Beispiel vorliegt – muss das
zu aus diesem Grund wiederholt werden:
Daneben suchen die Forscher die real nicht vorhandenen Komponenten
zu simulieren,
zu testen, frühzeitige Validierung
zu ermöglichen.
Übertragen auf ein weiteres Beispiel:
Ich plane, ein Haus zu besichtigen, zu kaufen und zu gestalten.
*Ich plane, ein Haus zu besichtigen, kaufen und gestalten.
Der Satz enthält drei koordinierte Handlungen, die sich durch die Verben
besichtigen,
kaufen und
gestalten ausdrücken. Um die zu-Infinitive richtig zu bilden, muss das
zu jedem Verb beigefügt werden – dass sich alle drei Verben auf das im Beispiel genannte
Haus beziehen, ist hierbei nicht von Belang.
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