Vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen sind tatsächlich beide Varianten vorstellbar – die verschiedenen Sinnrichtungen ergeben sich dadurch, dass die Beziehungen der einzelnen Elemente in dem Satz zueinander unterschiedlich gedeutet werden können, je nachdem, ob der Akkusativ oder der Dativ steht. Bei dem Verb
bitten im Sinne von „einladen“ oder „jemanden auffordern, an einen bestimmten Ort zu kommen“ erscheint der
Akkusativ (
in die Gaststätte) plausibel, da dieser Kasus (Fall) hier in Zusammenhang mit der Präposition
in eine
Richtung angibt – schließlich sollen sich die angesprochenen Personen ja in die Gaststätte begeben. In diesem Fall hängt die Wortgruppe
in die Gaststätte also als
adverbiale Bestimmung des Ortes (Lokaladverbial) von bitten ab und ist ein eigenes Satzglied.
Beispiel
bitten |
wir |
zum Kaffee |
in die Gaststätte |
Prädikat |
Subjekt |
präpositionales Objekt |
adverbiale Bestimmung |
Wenn man es allerdings so sieht, dass sich der Kaffee in der Gaststätte befindet und den Gästen dort angeboten wird, ist auch der
Dativ nicht gänzlich unplausibel. Die Wortgruppe
in der Gaststätte dient dann der näheren Beschreibung des Kaffees und ist damit ein
präpositionales Attribut zu
Kaffee. Attribute sind jedoch keine eigenen Satzglieder, sondern Teile von Satzgliedern.
Beispiel
bitten |
wir |
zum Kaffee in der Gaststätte |
Prädikat |
Subjekt |
präp. Objekt + präp. Attribut |
Fazit: Beide Varianten sind grammatisch korrekt gebaut und damit theoretisch möglich. Wie Sie aber selbst ausführen, ist die Variante mit dem Akkusativ
(...bitten wir zum Kaffee in die Gaststätte), mit der man jemanden in die Gaststätte bittet, sicherlich sinnvoller und verbreiteter.
Beispiel
Nach der Beisetzung bitten wir zum Kaffee
in die Gaststätte
Nach den Arbeitsgruppen bitten wir Sie zum Kaffee
in den Leibnizsaal der Neustädter Hof- und Stadtkirche St. Johannis. (Internetbelege)
Für welche Variante Sie sich letztlich entscheiden, hängt jedoch von Ihrer eigenen Aussageabsicht ab.
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