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Prinzipiell sind beide Konjunktivformen verwendbar. Zwar gibt es eine grobe "Arbeitsteilung": Konjunktiv II für irreale Kontexte und Konjunktiv I für die Redewiedergabe, dabei handelt es sich aber nicht um einen systematischen Unterschied. Im vorliegenden Fall könnte die Wahl des Konjunktiv II (bemerkte) beispielsweise zusätzlich damit begründet werden, dass der Konjunktiv I (bemerke) hier nicht eindeutig als Konjunktiv erkennbar ist, es könnte sich auch um den Indikativ handeln.
Sie fragen außerdem nach spezifischen Umformungsregeln für den Nebensatz. Prinzipiell gilt für die Redewiedergabe: Da Nebensätze Hauptsätzen untergeordnet sind, fügen sie sich quasi in den durch den Hauptsatz vorbereiteten grammatischen Kontext ein. Es ist deshalb nicht notwendig, auch im Nebensatz das Verb im Konjunktiv zu realisieren, weil bereits hinreichend deutlich wird, dass es sich um eine Redewiedergabe handelt.
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