Da es sich bei einer Frage zur Rechtschreibung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.
Über die Bindestrichschreibung kann man sich im Allgemeinen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung (= Grundlage der neuen Rechtschreibung) informieren.
Einschlägig für Ihre Frage sind die Paragraphen 40 und 44.
In § 40 heißt es:
"Man setzt einen Bindestrich in Zusammensetzungen mit Einzelbuchstaben,
Abkürzungen oder Ziffern."
Vergleichbare Beispiele sind dort:
Beispiel
(1) x-beinig, H20-gesättigt, DGB-eigen
Wie Sie sehen, werden auch hier Adjektive durch die Bindestriche als zu der Zusammensetzung gehörig gekennzeichnet.
§ 44 lautet:
"Man setzt einen Bindestrich zwischen allen Bestandteilen mehrteiliger
Zusammensetzungen, in denen eine Wortgruppe oder eine Zusammensetzung
mit Bindestrich auftritt, sowie in unübersichtlichen
Zusammensetzungen aus gleichrangigen, nebengeordneten Adjektiven."
Beispiele sind:
Beispiel
(2) A-Dur-Tonleiter, S-Kurven-reich, Vitamin-B-haltig
Dem können Sie entnehmen, dass es einerseits durchaus Schreibungen mit mehreren Bindestrichen gibt, und dass andererseits auch durchaus Adjektive Bestandteile solcher Zusammensetzungen sein können.
Auf der Basis dieser Regelungen empfehlen wir also die Schreibung mit Bindestrichen. Durch die Bindestriche wird die Zusammengehörigkeit gekennzeichnet. Das ist gerade in Ihrem Beispiel durchaus wichtig, weil erst dadurch deutlich wird, dass es sich bei "zwei" und "DIN-A4-groß" um zwei unterschiedliche Attribute/Charakterisierungen der beschriebenen Bilder handelt.
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