Da es sich bei einer Frage zur Rechtschreibung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.
Das Amtliche Regelwerk gibt für Vergleichskonstruktionen mit als und wie an, dass kein Komma gesetzt wird (§ 74, E3):
Beispiel
Er kam wie am Vortage auch heute zu spät.
Er ist genauso groß wie sie.
Das wird damit begründet, dass es sich dabei nicht um Nebensätze handelt.
Insofern spricht nichts gegen die Schreibweise in der Online-Ausgabe der Deutschen Bibelgesellschaft. Das muss auch nicht zwingend eine Folge der neuen deutschen Rechtschreibung sein. So heißt es bspw. in der Lutherübersetzung des Neuen Testaments in der Ausgabe von 1954:
Beispiel
Dein Wille geschehe auf Erden wie im Himmel.
Die Zürcher Bibel dagegen setzt ein Komma vor wie:
Beispiel
Dein Wille geschehe, wie im Himmel so auch auf Erden
.
Die Kommasetzung scheint hier also gar nicht so stark konventionalisiert zu sein, wie es die Rückmeldungen nahe legen, die Sie von Ihren Auftraggebern erhalten. Man kann also an dieser Stelle durchaus die Regel des Amtlichen Regelwerks anwenden.
Es spricht u.E. aber auch nichts dagegen, Kommas zu setzen, wenn man auf diese Weise signalisieren möchte, dass die einzelnen Bestandteile eigenständige Intonationsphrasen sind, wenn sie also Sprechpausen kennzeichnen sollen.
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