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Laut der Dudengrammatik (2009) bezieht sich Reflexivpronomen sich „auf ein Satzglied innerhalb eines einfachen Satzes oder innerhalb ein und desselben Teilsatzes“ (§365, S. 271) und hat die Aufgabe, „den Bezug auf einen Ausdruck in einem Nahbereich sicherzustellen“ (§365, S. 272), wie folgendes Beispiel verdeutlicht:
(1) Oskar bemerkte, dass Otto sich sehr bewunderte.
Das Reflexivpronomen sich bezieht sich auf Otto, nicht aber auf Oskar. Möchte man hingegen auf Oskar oder „eine (vorher erwähnte) Drittperson verweisen“ (§365, S. 272), muss das Personalpronomen ihn gewählt werden:
(2) Oskar bemerkte, dass Otto ihn sehr bewunderte.
Um in Ihrem Ausgangsbeispiel also auf den Kaiser zu verweisen, muss das Reflexivpronomen sich verwendet werden:
(3) Außerdem könnte der Kaiser dies als eine neue Provokation gegen sich und den Papst auslegen.
Mit der Verwendung des Personalpronomens ihn würde hingegen auf eine Drittperson verwiesen werden.
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