Laut Dudengrammatik (Band 4) nimmt der Sprecher/Schreiber mit dem Pluralis Majestatis nur Bezug auf sich - die Sprechende und Schreibende Person -, obwohl er das Personalpronomen
wir verwendet (Beispiel 1).
Beispiel
Beispiel 1:
Daher wollen
Wir nun nach genauer Prüfung der
Uns zugesandten Akten, nach reiflicher Überlegung, nach inständigem Gebet zu Gott, in Kraft des von Christus
Uns übertragenen Auftrags auf diese schwerwiegenden Fragen
Unsere Antwort geben. (Dudengrammatik, Band 4)
Beispiel 1 zeigt, dass dabei die 1. Person, Plural auch in anderen Kasus als dem Nominativ beibehalten wird. Das Prädikat kongruiert dabei mit dem Subjekt und drückt ebenfalls den Plural aus (siehe
wollen).
Pragmatisch (also bezüglich des tatsächlichen Handelns mit Sprache) ist der Pluralis Majestatis von anderen Formen der Verwendung von Wir zu unterscheiden. So nennt der Duden (Band 4) etwa das „1. Person inklusive“ und das „1. Person exklusive“ und den sog. Autorenplural (Duden, Band 9). Das „1. Person inklusive“ bezeichnet einen einzelnen Sprecher und weitere natürliche Personen (Beispiel 2). Beim „1. Person exklusive“ meint der Sprecher sich und andere, aber nicht die angesprochene Person (Beispiel 3). Beispiel 4 zeigt den Autorenplural, bei dem der Autor (vor allem in wissenschaftlichen Texten) die Nennung der eigenen Person vermeidet und den Leser leitet/einbezieht.
Beispiel
Beispiel 2:
Wir wollen doch nicht miteinander Versteck spielen! (Dudengrammatik, Band 4)
Beispiel 3:
Wir wollen Ihnen doch nicht die Spannung nehmen. (Dudengrammatik, Band 4)
Beispiel 4:
Wir (=ich und Sie, die Zuhörer) kommen damit zu einer Frage, die uns etwas ausführlicher beschäftigen soll. (Duden, Band 9 = Richtiges und gutes Deutsch)
In Bezug auf die Verwendung der possessiven Anredepronomen (Ihre und Eure/Euer Majestät/Exzellenz) gilt, dass sie vor den entsprechenden Titeln großgeschrieben werden. Beide können verwendet werden, um eine anwesende Person anzureden. Grammatisch handelt es sich um die dritte (Ihre) und zweite (Eure) Person Plural.
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