Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
aus
Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
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Da es sich bei einer Frage zur Rechtschreibung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.
In Ihrer Frage geht es darum, wann das Wort besondere/Besondere groß und wann klein geschrieben wird.
Im amtlichen Regelwerk §57 heißt es, dass Adjektive großgeschrieben werden, wenn sie substantiviert sind, wie im folgenden Beispiel:
Beispiel
Es war nichts Besonderes an ihm.
Hingegen werden substantivierte Adjektive kleingeschrieben, laut amtlichem Regelwerk §58, wenn sie sich auf ein vorhergehendes oder nachstehendes Substantiv beziehen. Beispielsweise:
Beispiel
„Der Verkäufer zeigte mir seine Auswahl an Krawatten. Die gestreiften und gepunkteten gefielen mir am besten.“
Wendet man diese Regel auf Ihr Beispiel an, dann erkennt man, dass das Substantiv eingespart wurde, auf das sich ganz Besondere/besondere bezieht. Dieses findet sich jedoch im vorherigen Satz ähnlich wie in dem vorangegangenen Beispiel. Da es hier ein Bezugswort gibt (auch wenn es eingespart wurde), wird das Adjektiv kleingeschrieben:
Beispiel
Mit Ihrer Hilfe wird es eine ganz besondere [Kinderklinik].
Geändert von Jacqueline Weiß (22.09.2015 um 12:17 Uhr)
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