Da es sich bei einer Frage zur Rechtschreibung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.
Sie fragen danach, wie der zu-Infinitiv des Verbs anschließen lautet. Schaut man das Verb bei Duden-Online nach, dann findet man dort den Verweis, dass der zu-Infinitiv von anschließen anzuschließen heißt. Es wird demnach zusammengeschrieben.
Dies liegt daran, dass es sich bei ihrem Verb um ein sogenanntes Partikelverb handelt. Das bedeutet, dass es aus einem Wortstamm + einem Partikel besteht. Ein Partikel ist ein vom Verb trennbarer Bestandteil, der Verbzweitsatz mit dem flektierten Verb eine Klammer bildet, wie beispielsweise:
Beispiel
Ich lächelte den netten Jungen an. (Infinitiv: anlächeln)
Sie schaltete das Licht an. (Infinitiv: anschalten)
Der Gerichtsmediziner gab die Leiche frei. (Infinitiv: freigeben)
Bei dem zu-Infinitiv wird das zu zwischen das Verbpartikel und den Verbstamm eingeschoben und alle Bestandteile werden als ein Wort zusammengeschrieben, falls die Zusammenschreibung des Infinitivs verlangt wird. (Vgl. Dudengrammatik, S. 439) Diese Zusammenschreibung des Infinitivs wird verlangt, wenn die Grundform eines Wortes ebenfalls zusammengeschrieben wird. (Duden 9, S. 495) Dazu werden u.a. folgende Beispiele genannt:
Beispiel
Es hat doch keinen Sinn, jetzt wegzugehen (wegen: weggehen).
Er bat sie[,] noch ein bisschen dazubleiben (wegen: dableiben).
Daher gilt für Ihr Beispiel, dass das Wort anzuschließen zusammengeschrieben wird.
Geändert von Jacqueline Weiß (22.09.2015 um 12:17 Uhr)
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