Da es sich bei einer Frage zur Rechtschreibung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.
Ich plädiere für die letzte Variante und zwar aus folgendem Grund:
Was passiert gehört zusammen, denkst du ist eingeschoben.
Betrachten wir zunächst die folgende Variante:
Beispiel
(1) Was passiert, wenn es morgen regnet?
Wir sehen hier, dass der Satz sozusagen wunderbar ohne denkst du funktioniert und dass was und passiert gemeinsam einen Teilsatz bilden.
Um nachvollziehen zu können, welche Rolle denkst du hier spielt, schauen wir uns die folgenden Varianten an:
Beispiel
(2) Ich denke, dass morgen nichts Schlimmes passiert.
(3) Ich denke, morgen passiert nichts Schlimmes.
Wir sehen hier, dass ich denke die Funktion eines übergeordneten Teilsatzes hat. Das gilt unabhängig davon, ob der abhängige Teilsatz als eingeleiteter Nebensatz realisiert ist (2), oder uneingeleitet als sogenannter 'abhängiger Hauptsatz' (3).
In diesem Sinne ist auch denkst du in Ihrem Beispiel ein übergeordneter Teilsatz, obwohl man es aufgrund der Fragekonstruktion nicht ohne Weiteres erkennen kann. Da es ein selbständiger, eingeschobener Teilsatz ist, ist er mit Kommas abzutrennen.
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