Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
im Kollegengespräch
Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
Grammatikduden
Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
im Kollegengespräch
Mit folgendem Nachschlagewerk versuchte ich dieser Frage auf den Grund zu gehen:
Grammatikduden
Da es sich bei Ihrer Frage eher um die Frage nach der Interpretation einer grammatischen Struktur als um einen grammatischen Zweifelsfall handelt, verzichten wir hier auf unser übliches Antwortschema mit den Icons. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.
Bei zu decken handelt es sich um einen Infinitiv, der von helfen regiert (= verlangt wird). Die Dudengrammatik ordnet helfen deshalb als infinitregierendes Verb ein (§ 594). Die Problematik besteht nun darin, dass es bei solchen von einem Verb regierten Infinitiv prinzipiell zwei Möglichkeiten gibt:
1. Es kann gemeinsam mit dem regierenden Verb den Verbalkomplex und folglich das Prädikat des Teilsatzes bilden:
Beispiel
(1) Die Kinder scheinen zu schlafen.
(2) Das Haus droht einzustürzen.
(3) Er hatte die Aufgabe zu erledigen.
In solchen Fällen ist der Infinitiv mit zu kein eigenständiges Satzglieds, sondern Teil des gemeinsam mit dem regierenden Verb gebildeten Prädikats.
2. Es kann Teil eines satzwertigen Infinitivs sein, d.h., der zu-Infinitiv bildet mit seinen Ergänzungen dann einen eigenständigen Teilsatz:
Beispiel
(4) Der Arzt hat mir empfohlen, mehr Sport zu treiben.
(5) Solche Texte zu lesen, ist ihm immer schwer gefallen.
In solchen Fällen ist der zu-Infinitiv Prädikat des jeweiligen Teilsatzes.
Die Grenzen zwischen beiden Verwendungen sind oft fließend. Als wichtiges Indiz wird in der Dudengrammatik die Stellung des regierenden Verbs betrachtet (§ 1319). Wenn es am Ende steht, ist der zu-Infinitiv in den Satz integriert, also Teil des Prädikats:
Beispiel
(6) Ich habe meiner Mutter den Tisch zu decken geholfen.
Folgt dagegen der zu-Infinitiv mit seinen Ergänzungen der so genannten rechten Satzklammer, ist er eigenständig:
Beispiel
(7) Ich habe meiner Mutter geholfen, den Tisch zu decken.
In diesem Fall bildet geholfen die rechte Satzklammer und habe die linke.
In Ihrem Beispiel wiederum
Beispiel
(8) Morgens helfe ich meiner Mutter den Tisch zu decken.
ist dieses Kriterium nicht anwendbar, weil helfe hier nur aus einem Teil besteht und folglich keine rechte Satzklammer realisiert wurde.
U.E. spricht die Tatsache, dass ich wie in (7) eine Klammer bilden kann und dass das Verb zu decken eine eigenständige, nicht mit dem Verb helfen in Verbindung stehende Ergänzung hat (den Tisch) dafür, den zu-Infinitiv mit seiner Ergänzung als eigenständigen Teilsatz zu betrachten. Die Konsequenz ist, dass er mit einem Komma abgetrennt wird:
Beispiel
(8a) Morgens helfe ich meiner Mutter, den Tisch zu decken.
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