Der Kern des von Ihnen geschilderten Zweifelsfalls betrifft die Kongruenz der als-Apposition mit dem Bezugsnomen.
Die Konjunktionen
wie und
als können sich mit einer Nominalgruppe verbinden und bilden dann eine als-Apposition (Beispiel 1). Siehe auch:
http://www.grammatikfragen.de/showth...xid=apposition
Beispiel
Beispiel 1:
Als guter Beobachter bemerkte [er] die Veränderung sofort.
Dabei gilt laut Dudengrammatik (Duden, Band 4), dass die Nominalgruppe (Beispiel 1: guter Beobachter) den Kasus der Bezugswortgruppe übernimmt. Man spricht dann von Kongruenz im Kasus.
Beispiel
Beispiel 2:
Als gutem Beobachter fiel [ihm] die Veränderung sofort auf.
Der Vergleich der Beispiele 1 und 2 zeigt, dass die Nominalgruppen „guter Beobachter“ und „gutem Beobachter“ im Kasus mit der Bezugswortgruppe übereinstimmen: In Beispiel 1 heißt es „guter Beobachter“. Die Nominalgruppe steht im Nominativ, weil die Bezugswortgruppe „er“ im Nominativ steht. In Beispiel 2 heißt es „gutem Beobachter“. Diese Nominalgruppe steht im Dativ, weil auch die Bezugswortgruppe (ihm) im Dativ steht.
Problematisch an dem von Ihnen geschilderten Zweifelsfall ist, dass die Bezugswortgruppe komplex ist. Sie besteht aus einer Präpositionalgruppe (Präposition = mit), in die eine Nominalgruppe (= dem Rechteck) eingebettet ist. Diese Nominalgruppe hat wiederum ein Genitivattribut – eine eingebettete Nominalgruppe im Genitiv (= der Leinwand).
Laut Dudengrammatik (Duden, Band 4) gilt, dass bei Bezug auf einen possessiven Genitiv die bei
als stehende Nominalgruppe in der heutigen Standardsprache überwiegend im Nominativ steht (Beispiel 3).
Beispiel
Beispiel 3:
[Die Entlarvung
des Gärtners]
als eigentlicher Mörder des Gutsherren überraschte keinen.
Nach dieser Regel müsste es also „Die Form wiederum korrespondiert mit dem Rechteck der Leinwand als kompositorisch
e Ausgangslage.“
Laut Duden (Band 9, „Richtiges und Gutes Deutsch“) gilt aber auch, dass in Fällen, in denen sich die bei
als stehende Nominalgruppe auf das Kernnomen oder das Genitiv Attribut beziehen kann, sowohl der Nominativ als auch der Genitiv korrekt sind (Beispiel 4).
Beispiel
Beispiel 4:
Die Einführung des Dosenpfands als wichtiger Voraussetzung des Umweltschutzes.
(= Das Dosenpfand als wichtige Voraussetzung des Umweltschutzes wird eingeführt.)
Beispiel 5:
Die Einführung des Dosenpfands als wichtige Voraussetzung des Umweltschutzes.
(= Das Dosenpfand wird als wichtige Voraussetzung des Umweltschutzes eingeführt.)
Die Anwendung der Dudenregel ist jedoch in Bezug auf den von Ihnen geschilderten Zweifelsfall wenig zielführend, da Sie bereits erkannt haben, dass beide Varianten möglich erscheinen und laut Duden auch beide möglich sind. Interessanter könnte jedoch die Frage sein, was die beiden von Ihnen geschilderten Varianten unterscheidet. Der Kern des Problems betrifft also die Konstruktion der attributiven Strukturen innerhalb der Nominalgruppe aufgrund semantischer Feinheiten.
Ist das Rechteck die kompositorische Ausgangslage oder ist die Leinwand die kompositorische Ausgangslage? Es geht also um die Frage, welche Wortgruppe eine zusammengehörende Einheit bilden. In Beispiel 6a ist die als-Apposition eine Wortgruppe, die der Nominalgruppe „der Leinwand“ nebengeordnet ist: Das Rechteck ist das der Leinwand und das Rechteck ist die kompositorische Ausgangslage. In Beispiel 6b lässt sich das Ganze als ein komplexes Genitiv-Attribut lesen: Es gibt das Rechteck und das ist das der Leinwand, die wiederum die kompositorische Ausgangslage ist. Der Genitiv drückt hier die komplexe Struktur „die Leinwand als kompositorische Ausgangslage“ aus.
Beispiel
Beispiel 6:
a) Das Rechteck der Leinwand als kompositorische Ausgangslag...
b) Das Rechteck der Leinwand als kompositorischer Ausganglage...
Somit sind beide Varianten letztlich möglich, unterscheiden sich jedoch geringfügig hinsichtlich dessen, was sie ausdrücken.
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