In Ihrer Frage geht es um die
Kasuskongruenz zwischen einer
lockeren Apposition und ihrem Bezugsausdruck. Sie möchten wissen, inwiefern der Kasus der Apposition durch jenen des Bezugsausdrucks bestimmt wird.
Gemäß der Grundregel, dass die „lockere Apposition […] den Kasus von der Phrase [übernimmt], zu der sie gehört“ (Duden 4: 980, Randnummer 1553) ist der Fall klar, da
in hier den Akkusativ fordert, wodurch sich auch eine Akkusativforderung für die Apposition ergibt. Allerdings finden sich immer wieder Beispiele, wie der nachstehende Link zeigt, der zu einer sehr ähnlichen Frage führt, die von dieser Grundregel abweichen.
http://www.grammatikfragen.de/showth...ght=apposition
Diese Abweichung ist jedoch nicht unsystematisch, sodass die Fälle, in denen gegen die Kasuskongruenz verstoßen wird, auch im Duden 4 benannt werden. So kommt es unter anderem nach Präpositionen, die den Akkusativ oder Genitiv erfordern würden, mitunter auch zur Verwendung des Dativs (vgl. Duden 4: 981, Randnummer 1553). Entsprechend der Grundregel wären also die Beispiele 2 und 4 korrekt, während es sich bei der Dativverwendung eher um eine Tendenz handelt.
Beispiel
(1) *Der Weg führt ins Glashaus,
dem Museum für moderne Kunst.
(2) Der Weg führt ins Glashaus,
das Museum für moderne Kunst.
(3) *Es geht […] ins Freeway,
dem modernen Restaurant mit amerikanischen Gerichten.
(4) Es geht […] ins Freeway,
das moderne Restaurant mit amerikanischen Gerichten.
Eine Erklärung, die auch in der verlinkten Antwort, gegeben wurde, legt nahe, dass bei der eigentlich korrekten Benutzung des Akkusativs, der Kasus als nicht ausreichend markiert erscheint, da jene Form beispielsweise auch in Ihren Sätzen nicht vom Nominativ zu unterscheiden ist. So könnte sich auch Ihr Gefühl erklären, dass Sie eher zur Dativform tendieren lässt, da dieser Kasus im Gegensatz zum Akkusativ deutlicher markiert ist.
Ein anderer Grund für die Verwendung des Dativs in diesem speziellen Fall könnte in der Präposition
in liegen, da jene sowohl den Akkusativ (5) als auch den Dativ (6) regieren kann.
Beispiel
(5) Der Schlüssel steckt im Schloss.
(6) Sie fährt ins neue Parkhaus.
Durch die jeweilige Verschmelzung von
in mit dem Artikel
dem oder
das wird diese Vermutung aber sehr unwahrscheinlich, da durch ebendiese Artikel der Kasus schon vorgegeben ist. Es besteht also kein Grund, der zu Zweifeln am Kasus des Bezugsausdrucks führen könnte.
Es lässt sich also festhalten, dass es aus verschiedenen Gründen dazu kommen kann, dass der Kasus der lockeren Apposition von dem Kasus des Bezugsausdrucks abweicht. Standardsprachlich gilt dieser Verstoß gegen die Kasuskongruenz aber nicht als korrekt. Entsprechend widerspricht es auch im vorliegenden Beispiel der besagten Grundregel des Grammatikdudens, dass der im Kontext durch
in geforderte Akkusativ in der Apposition durch den Dativ ersetzt wird.
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