In ihrer Frage geht es darum, wie die 2. Person Singular Präteritum Aktiv Indikativ von
binden gebildet wird. Um die Frage beantworten zu können, muss der Stamm des Verbs genauer betrachtet werden. Den Stamm eines Verbs findet man heraus, indem man die Infinitivendung
–en wegstreicht:
Demnach ist der Stamm von
binden bind. Zur Beantwortung der Frage, ob ein
–e an diesen Stamm angehängt werden muss, findet sich nun in der Dudengrammatik die Regel, dass
Verben, deren Stamm auf –d enden, den Vokal Schwa (unbetontes e) einschieben vor der Endung –st. (Vgl. Randnummer 617) Dies zeigen die folgenden Beispiele:
Beispiel
reden -> du red-e-st
gründen -> du gründ-e-st
binden -> du bind-e-st
Dieser e-Einschub ist unter anderem deswegen nötig, um die
Aussprache zu erleichtern. Bildet man beispielsweise die 3. Person Singular Präsens Aktiv Indikativ ohne diesen Einschub würde die Form lauten:
Beispiel
er/sie/es *bindt
Versucht man dieses Wort auszusprechen, stellt man leicht fest, dass dies kaum möglich ist. Mit dem Einschub eines unbetonten Es hingegen wird es möglich eine Form zu bilden, die gut aussprechbar ist. Außerdem dient der Einschub dazu, dass
Verbalstamm und Endungen nicht miteinander verschmelzen. Das Vermeiden dieser Verschmelzung hat den Vorteil, dass der Stamm morphologisch erhalten bleibt und dadurch deutlich erkennbar bleibt, welche Wortformen zu einem Lexem gehören. (Vgl. Dudengrammatik, Randnummer 617)
Die zuvor angeführten Beispiele zeigen den e-Einschub für die 2.Person Singular Präsens Aktiv Indikativ. Es stellt sich nun die Frage, ob dieser Einschub auch im Präteritum erhalten bleibt. Dabei ist zu beachten, dass das Besondere an diesem Verb ist, dass
binden stark flektiert wird. Dies lässt sich daran erkennen, dass der Stammvokal sich zwischen dem Infinitiv, der 1. Person Singular Präteritum Aktiv Indikativ und dem Partizip II ändert:
Beispiel
b
inden – ich b
and – geb
unden
In der Dudengrammatik heißt es nun, dass
bei starken Verben in der 2. Person Singular Präteritum beide Endungsvarianten auftreten, also einmal ohne und einmal mit e-Einschub. (Vgl. Randnummer 642) Als Beispiel wird dafür genannt:
Beispiel
fandest vs. fandst
Laut Dudengrammatik lässt sich aufgrund des geringen Auftretens solcher Verben in der Schriftsprache
kein Rückschluss auf die relative Häufigkeit der beiden Varianten ziehen, sodass die Dudengrammatik feststellt, dass beide Varianten im Sprachgebrauch vorkommen.
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