Ihre Frage betrifft die
Realisierung von Objektsätzen durch Relativpronomen. Bei Ihrer vorgeschlagenen Variante handelt es sich um ein Satzgefüge, das aus einem Haupt- und einem Nebensatz besteht:
Hauptsatz: Sie beklagen mal wieder,
Nebensatz: welchem Sie sich voller Lust hingeben.
Dabei befindet sich im Hauptsatz zum einen das Subjekt
Sie und das Verb
beklagen, jedoch eröffnet dieses Verb eine Leerstelle für ein Objekt. In diesem Fall ist der gesamte Nebensatz das gesuchte Objekt, deshalb spricht man auch von einem
Objektsatz. Dies lässt sich durch die Passivprobe verdeutlichen:
Was Sie selber machen, wird von Ihnen mal wieder beklagt.
Objektsätze können unter anderem durch Relativpronomen eingeleitet werden:
Ich kaufe, was noch fehlt.
Dabei spricht der Duden Band 4 „Die Grammatik“ bei der Verwendung der Relativpronomen
wer bzw.
was auch von freien Relativsätzen, denn das Bezugswort im Hauptsatz ist hierbei hinzuzudenken:
Ich kaufe (das), was noch fehlt.
Das Relativpronomen
welcher/welche/welches wird hingegen wie
der/die/das verwendet: Bei diesen Relativpronomen ist das Bezugswort im Gegensatz zur Variante mit
wer bzw.
was notwendig, also kein freier Relativsatz möglich:
*Ich kaufe, das noch fehlt.
Ich kaufe das, das noch fehlt.
*Ich kaufe, welches noch fehlt.
Ich kaufe das, welches noch fehlt.
Übertragen auf Ihr Beispiel bedeutet dies, dass die Variante mit
welchem aus diesem Grund für Ihr Zweifeln verantwortlich ist. Mit der Verwendung von
das, welchem oder den von Ihnen am Ende des Beitrags vorgestellten Alternativen sind Sie daher auf der sicheren Seite:
Sie beklagen mal wieder das, welchem Sie sich voller Lust hingeben.
Lesezeichen