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Satzgliedbestimmung
Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
Uni
Ich bin mir bei folgender Satzgliedbestimmung nicht ganz sicher:
Kaum ein historisches Ereignis der vergangenen Jahrzehnte kann mit dem Fall der Mauer verglichen werden.
Kaum = Adverbial (?)
ein historisches Ereignis= Subjekt
der vergangenen Jahrzehnte= Gen. Objekt
kann = Prädikat
mit dem Fall der Mauer = Präp. Objekt
verglichen werden = Prädikat
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen!
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Da es sich bei einer Frage zur Satzgliedbestimmung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.
Grundsätzlich gilt, dass im Vorfeld des Satzes – also vor dem finiten Verb (hier: kann) – nur Platz für genau ein Satzglied ist. Dementsprechend ist die Wortgruppe „Kaum ein historisches Ereignis der vergangenen Jahrzehnte“ ein Satzglied und das Subjekt des Satzes.
Das Wort „kaum“ ist eine Grad- bzw. Fokuspartikel, welche in diesem Fall die nachfolgende Nominalphrase fokussiert und deshalb kein eigenständiges Satzglied, sondern ein Satzgliedteil ist. Grad- bzw. Fokuspartikeln können etwas einschließen (1), etwas ausschließen (2), etwas hervorheben (3) oder einen bestimmten Grad angeben (4):
Beispiel
(1)
Auch ein historisches Ereignis der vergangenen Jahrzehnte kann mit dem Fall der Mauer verglichen werden.
(2)
Nur/Einzig ein historisches Ereignis der vergangenen Jahrzehnte kann mit dem Fall der Mauer verglichen werden.
(3)
Gerade/Ausgerechnet ein historisches Ereignis der vergangenen Jahrzehnte kann mit dem Fall der Mauer verglichen werden.
(4)
Kaum/Nicht einmal ein historisches Ereignis der vergangenen Jahrzehnte kann mit dem Fall der Mauer verglichen werden.
Die Klassifikation als Adverb kommt hingegen nicht in Frage, da Adverbien keine Satzgliedteile sind.
Die Nominalgruppe „der vergangenen Jahrzehnte“ ist ebenfalls kein selbstständiges Satzglied, sondern Attribut zu dem Bezugsnomen „Ereignis“ und damit ein Satzgliedteil. Attribute sind daran zu erkennen, dass sie nie alleine stehen, sondern immer ein Bezugsnomen besitzen, das sie modifizieren (= genauer beschreiben). Eine Klassifikation der Wortgruppe als Genitivobjekt ist ausgeschlossen, da Objekte stets vom Verb gefordert werden (= Valenz) und das Verb „vergleichen“ kein Genitivobjekt verlangt.
Der Verbalkomplex „kann ... verglichen werden“ übernimmt, wie Sie richtig erkannt haben, die Funktion des Prädikats, die Präpositionalgruppe „mit dem Fall der Mauer“ bildet das Präpositionalobjekt des Satzes, das in der Valenz des Verbs „vergleichen“ (= etwas vergleichen mit etwas anderem) vorgesehen ist.
Für eine weiterführende Lektüre empfehlen wir das Buch „Duden. Fit für das Bachelorstudium. Grundwissen Grammatik“ (2009) von Mechthild Habermann, Gabriele Diewald und Maria Thurmair, das speziell auf Studienanfänger der Germanistik zugeschnitten ist und die Satzgliedbestimmung mit vielen Beispielen und Übungsaufgaben behandelt.
Geändert von Jacqueline Weiß (22.09.2015 um 11:23 Uhr)
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Satzglieder
Kaum ein historisches Ereignis der vergangenen Jahrzehnte > Subjekt (Wer oder was?)
kann > Prädikat 1. Teil
mit dem Fall der Mauer > Präpositionalobjekt
verglichen werden. > Prädikat 2. Teil
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