Unsere Sprache bietet uns verschiedene Möglichkeiten zur
Wiedergabe „fremder“ Rede. Zu den grammatischen Mitteln gehört z. B. die Verwendung des
Konjunktivs, aber grundsätzlich auch die Wiedergabe der Fremdäußerung in einem
Nebensatz. Ein lexikalisches Mittel ist der Einsatz eines
redeeinleitenden Verbs (z. B.
sagen, denken, fürchten, hoffen usw.) in einem übergeordneten Satz. Diese Mittel können miteinander kombiniert werden, um anzuzeigen, dass fremde Rede wiedergegeben wird, aber man muss durchaus nicht immer die volle Bandbreite ausschöpfen.
In Ihrem Beispielsatz
Die Polizei teilte mit, dass die Autobahn wieder frei sei sind alle drei genannten Mittel eingesetzt worden: In dem mit
dass eingeleiteten Nebensatz, der die Fremdäußerung beinhaltet, liegt der Konjunktiv I vor. Zudem enthält der übergeordnete Satz das redeeinleitende Verb
mitteilen. Aus grammatischer Sicht ist bereits der Einsatz eines redeeinleitenden Verbs in Kombination mit einem Nebensatz ausreichend, um eine Redewiedergabe anzuzeigen, während der Konjunktiv in solchen Fällen prinzipiell redundant ist. Man könnte also genauso gut sagen
Die Polizei teilte mit, dass die Autobahn wieder frei ist. Notwendig ist der Konjunktiv nur, wenn kein anderer „Redewiedergabemarker“ vorhanden ist, z. B. wenn sich eine Redewiedergabe über mehrere Sätze erstreckt, ohne dass jedes Mal wieder ein redeeinleitendes Verb gesetzt wird („berichtete Rede“).
Beispiel
Die Polizei teilte mit, dass die Autobahn wieder frei sei. Die Aufräumarbeiten
seien nach dem Unfall am frühen Morgen abgeschlossen und alle Spuren
seien nun wieder uneingeschränkt befahrbar. Der Sachschaden
belaufe sich auf schätzungsweise 50.000 Euro, Schwerverletzte
habe es jedoch glücklicherweise keine gegeben.
Auch
Konstruktionen mit bestimmten Präpositionen oder Postpositionen (
laut Polizei, der Polizei zufolge) können als Redewiedergabemarker gelten, die den Konjunktiv aus grammatischer Sicht überflüssig machen. So ist laut Dudengrammatik beim Auftauchen solcher Konstruktionen der
Indikativ der „Normalmodus“. Gleiches gilt für
wie-Nebensätze (
Wie die Polizei mitteilte, ist die Autobahn wieder frei) und Konstruktionen mit
so (
Die Aufräumarbeiten sind abgeschlossen, so die Polizei).
Fazit: Sprachsystematisch betrachtet ist der Konjunktiv als Redewiedergabesignal im Grunde überflüssig, wenn noch andere Signale vorhanden sind, die diesem Zweck dienen. Dennoch kann
im journalistischen Bereich immer noch die
Konvention bestehen, auch bei Vorhandensein anderer Redewiedergabemarker den Konjunktiv zu setzen – sozusagen um auf Nummer „sicher“ zu gehen. Schließlich ist die Kenntlichmachung von Fremdäußerungen im Journalismus von einiger Wichtigkeit und nicht zuletzt ist die Wahl des Verbmodus auch eine
Stilfrage. An dieser Stelle können daher zwar grammatische Überlegungen angestellt werden, aber wie das Problem speziell in Ihrer Berufssparte gehandhabt wird, können vermutlich Ihre journalistischen Handbücher genauer beantworten.
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