In Ihrer Frage thematisieren Sie, inwieweit die Redewiedergabe durch den Konjunktiv kenntlich gemacht werden muss in folgendem Beispiel:
a) Ich erzählte dir, dass wir aus Amerika seien.
b) Ich erzählte dir, dass wir aus Amerika sind.
Bevor etwas zur Redewiedergabe allgemein gesagt wird, sollen zuerst einige Besonderheiten an Ihrem Beispiel erörtert werden. Zunächst ist die Redewiedergabe von einem Verb des Sprechens abhängig (
erzählte). Bereits das Verb im übergeordneten Satz zeigt demnach bereits an, dass hier etwas bereits Gesagtes wiedergegeben wird. Ebenfalls besonders ist, dass der Sprecher seine eigenen Worte wiederholt und nicht die Rede eines Dritten wiedergibt. Im ersten Beispiel haben Sie für die Redewiederhabe den Konjunktiv gewählt, für die zweite Variante den Indikativ. Laut Dudengrammatik (Duden Band 4) können für die Redewiedergabe prinzipiell sowohl Indikativ als auch Konjunktiv verwendet werden. Dies gilt unter anderem bei einer Redewiedergabe, die als Nebensatz realisiert wurde und dabei von einem Verb des Sagens oder Denkens abhängig ist:
Der Bäcker hat gestern meiner Tochter gesagt, dass er sie leider enttäuschen müsse/ muss.
Er hoffte, dass sie ihm die Lüge nicht allzu übel nehme/ nimmt.
Wie bereits angerochen wurde, liegt auch in Ihrem Beispiel eine solche Konstruktion vor, weshalb zunächst aufgrund der Satzform sowohl die Variante im Konjunktiv als auch die Variante im Indikativ begründbar sind. Laut Dudengrammatik wird durch die Wahl des Konjunktivs in solchen Fällen der Fokus darauf gelegt, dass der Sprecher deutlich machen möchte, dass es sich um Redewiedergabe handelt – und zwar in der Regel um die Redewiedergabe einer anderen Person (vgl. Dudengrammatik §771). Zudem wird durch das Verb des Sagens im Hauptsatz bereits deutlich, dass es sich um Redewiedergabe handelt, weshalb eine doppelte Markierung durch den Konjunktiv nicht notwendig ist (vgl. Dudengrammatik §772). Da es sich hier um die Redewiedergabe der eigenen Worte handelt, spricht dies für den Indikativ: Es wird hier eine Aussage getätigt, durch welche der Sprecher eine Behauptung ausdrückt, an deren Wahrheitsgehalt nicht zu zweifeln ist – die Herkunft einer Person ist in den meisten Fällen eindeutig geklärt. Laut Dudengrammatik wird durch den Konjunktiv in solchen Fällen eine faktive Deutung erschwert. M.a.W.: Die Wahl des Konjunktivs ergibt bei der eigenen Redewiedergabe am ehesten dann Sinn, wenn der Sprecher den Wahrheitsanspruch des Gesagten zurücknimmt und zugibt, gelogen zu haben. Abschließend ist festzuhalten, dass die Wahl des Modus stark von der Intention des Sprechers/Schreibers abhängt, inwiefern dieser das Gesagte als reine Inhaltswiedergabe oder als eigene Sprechereinstellung verstanden wissen will. In Bezug auf Ihr Beispiel spricht die inhaltliche Faktizität des Nebensatzes für die Wahl des Indikativs:
Ich erzählte dir, dass wir aus Amerika sind.
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