Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
Durch ein Gespräch
Wie ich auf die Frage gestoßen bin:
Durch ein Gespräch
Die Beantwortung Ihrer Frage ist Teil eines Forschungsprojekts zur Verständlichkeit von grammatischen Erklärungen. Wir bitten Sie deshalb darum, im Anschluss an die Lektüre der Antwort die Tools zur Bewertung (Fragebogen, Sternchenfunktion, Antwortoption) zu nutzen.
Sprachsystem
Bei Ihrer Frage geht es darum, mit welchen Verben und Pronomen ein Besitzverhältnis angezeigt werden kann. Prinzipiell sind beide Varianten möglich, da beide sprachsystematisch erklärbar sind:
Beispiel
(1) Das ist mir
Das Verb sein wird hier als ein Besitz anzeigendes Verb verwendet, vergleichbar mit gehören:
Beispiel
(2) Das gehört mir.
Der Vergleich macht deutlich, dass das Pronomen mir im Dativ in diesem Fall eine Ergänzung ist, die vom Verb verlangt wird.
Beispiel
(3) Das ist meins
Das Verb sein ist hier ein sogenanntes Kopulaverb. Kopulaverben (sein, bleiben, werden) bilden gemeinsam mit einer Ergänzung das Prädikat (Lehrer sein, alt werden). Damit wird eine Aussage über das Subjekt getroffen. Auf diese Art und Weise kann nun auch etwas über Besitzverhältnisse ausgesagt werden:
Beispiel
(4) Er ist mein Freund.
(5) Das ist mein Buch.
(5) Das ist meins.
Sprachgeschichte
Die Brüder Grimm (die nicht nur Märchen gesammelt haben) weisen in ihrem im 19. Jahrhundert erarbeiteten "Wörterbuch der deutschen Sprache" auf die Verwendung von sein für den Ausdruck von Besitzverhältnissen hin. Sie führen Belege für diese Verwendung aus dem Althochdeutschen an und vermuten, dass die Wendung unter dem Einfluss des Lateinischen entstanden ist, da sie dem Lateinischen mihi est (= mir ist) entspricht.
Einige Beispiele von Grillparzer, einem Zeitgenossen der Grimms, seien zur Illustration aufgeführt:
Beispiel
(6) ist dir der stoff erst, der sie nährt,
fällt glut vom himmel auf den herd,
und lodert ohne rast. 51, 208;
Beispiel
(7) noch ist mir meines vaters helm und schwert,
und tod dräut jedem, der sich widersetzt! 7, 80 (des meeres u. der liebe wellen 4).
Sprachvariation
Wie oben gezeit wurde, sind durchaus beide Varianten sprachsystematisch erklärbar. Außerdem hat - wie wir von den Brüdern Grimm wissen - die in Ihrem Umfeld stigmatisierte Variante eine lange historische Tradition.
Wenn es verschiedene Möglichkeiten zum Ausdruck einer Bedeutung (hier: Besitz) gibt, ist es häufig der Fall, dass eine der Varianten durch den Sprachgebrauch konventionalisiert wird. Dabei ist es durchaus möglich, dass es zu regionalen Unterschieden kommt: In einem Sprachraum setzt sich eine Variante durch, in einem anderen die andere. Das scheint hier der Fall zu sein: Im Norden wird offenbar die Variante mit der Kopulakonstruktion als richtiger und die Variante mit sein als Besitz anzeigendes Verb als falscher Sprachgebrauch empfunden.
Fazit: Die Variante, die Sie aus dem Süden mitgebracht haben, ist nicht einfach falsch, da sie einerseits sprachsystematisch Sinn macht und da andererseits nicht der Sprachgebrauch einer Region (hier: der Norden) die Regeln für das gesamte deutsche Sprachgebiet bestimmt. Es bleibt nun Ihnen überlassen, wie Sie damit umgehen: Sie können entweder Ihre Ausgangsvariante verwenden, um dadurch auch bewusst ihre Zugehörigkeit zu Ihrer Herkunftsregion zu demonstrieren. Oder Sie verwenden die im Norddeutschen bevorzugte Variante, um dort weniger aufzufallen.
Lesezeichen