Da es sich bei einer Frage zur Rechtschreibung um keinen den Sprachgebrauch betreffenden grammatischen Zweifelsfall handelt, wird hier auf unser auf Zweifelsfälle ausgerichtetes Antwortschema mit den Icons verzichtet. Wir möchten Sie dennoch bitten, unseren kurzen Fragebogen zur Bewertung unserer Antwort auszufüllen.
Ausführliche Erläuterungen zum Thema Zeichensetzung findet man im Allgemeinen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung (= Grundlage der neuen Rechtschreibung). Die Paragraphen 89 - 95 beschäftigen sich mit dem Thema "Anführung von Äußerungen oder Textstellen bzw. Hervorhebung von Wörtern oder Textstellen: Anführungszeichen".
Bevor auf die einschlägigen Paragraphen des Regelwerks eingegangen wird, fassen wir kurz zusammen, welche Formen der Anführungszeichen im Deutschen gebraucht werden. Laut Duden Band 9 "Richtiges und gutes Deutsch" haben die Anführungszeichen folgende Formen: [„ ‟] , [“ ”] oder [‘ ’], [‚ ‛] , [›› ‹‹], [› ‹]. Im deutschen Schriftsatz treten aber hauptsächlich die Anführungszeichen [„ ‟] und [›› ‹‹], als halbe Anführungszeichen [‚ ‛] und [› ‹] auf. Dabei werden die halben Anführungszeichen verwendet, wenn in einem Text mit Anführungszeichen ebenfalls etwas Angeführtes steht (§95 des Regelwerks des Rats der deutschen Rechtschreibung).
Beispiel
(1) Die Zeitung schrieb: „Die Bahn hat bereits im Frühjahr erklärt: ,Wir haben die feste Absicht, die Strecke stillzulegen‘, und sie hat das auf Anfrage gestern noch einmal bestätigt.“
Somit entfallen aus Ihren genannten Vorschlägen jeweils die letzten Beispiele:
Ich sagte 'Lass mich in Ruhe!'.
Ich glaube, er sagte 'Ich komme später.'.
Ich sagte doch 'Ich habe keine Zeit.'.
Prinzipiell wird mit Anführungszeichen also wörtlich Wiedergegebenes eingeschlossen (§89). Dies betrifft unter anderem auch die direkte Rede.
Beispiel
(2) „Es ist unbegreiflich, wie ich das hatte vergessen können“, sagte sie.
(3) Er fragte: „Kommst du morgen?“
Aus diesem Grund entfallen drei weitere Möglichkeiten aus Ihrem vorgeschlagenen Fundus:
Ich sagte, lass mich in Ruhe!
Ich glaube, er sagte, ich komme später.
Ich sagte doch, ich habe keine Zeit.
Denn das wörtlich Wiedergegebene muss durch Anführungszeichen markiert werden.
Die direkte Rede tritt häufig in Verbindungen mit einem Begleitsatz auf, welche den Sprecher oder die Kommunikationssituation erläutert. Wird der Begleitsatz vorangestellt, folgt in der Regel ein Doppelpunkt. Denn laut § 81 kündigt ein Doppelpunkt an, dass etwas Weiterführendes folgt.
Beispiel
(4) Er sagte: „Ich komme morgen.“
(5) Die Zeitung schrieb, dass die Bahn erklären ließ: „Wir haben die feste Absicht, die Strecke stillzulegen.“
Folgt der Begleitsatz nach der angeführten Rede, so wird nach den abschließenden Anführungszeichen ein Komma gesetzt.
Beispiel
(6) „Ich komme gleich wieder“, versicherte sie.
Da Ihr Begleitsatz der direkten Rede vorangeht, müssen Sie in diesem Fall - so wie Sie es schon ganz richtig gemacht haben - mit einem Doppelpunkt abschließen. Somit bleiben die Varianten:
Ich sagte: "Lass mich in Ruhe!"
Ich glaube, er sagte: "Ich komme später."
Ich sagte doch: "Ich habe keine Zeit."
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