Ihre Frage bezieht sich auf die Verwendungsweise der Präpositionen
wegen und
aufgrund. Schauen wir uns also zunächst einmal an, was diese Wortart ausmacht:
Präpositionen stehen meist vor dem Nomen, auf das sie sich beziehen, also vor ihrem
Bezugswort. Zwischen Bezugswort und Präposition besteht einerseits ein semantisches Verhältnis, andererseits aber auch ein grammatisches Verhältnis, denn die Präposition legt den Kasus (bei
aufgrund und
wegen: Genitiv) ihres Bezugswortes fest (=
Rektion). Zudem verkürzt die Verwendung einer Präposition den Satz, indem die
Informationsdichte erhöht wird. Das kann gleichzeitig aber auch dazu führen, dass andere Informationen verloren gehen. Die folgenden Varianten von (1) heben den Bedeutungsverlust hervor: Erstens, das temporale Verhältnis, das in (1) durch das Verb angezeigt wird, kann nach der Umformung nicht mehr wiedergegeben werden. Zweitens, die nominale Umformung kann wie (1’’) in Abgrenzung zu (1’) zu interpretativ oder eher umständlich ausfallen. Dem zugrunde liegt der Gedanke, dass man die Präpositionen zusammen mit ihrem Bezugswort zu einem Nebensatz umformen kann.
(1) Anna geht es schlecht, [weil sie verdorbenes Essen zu sich genommen hat].
(1̓) Anna geht es [aufgrund der Nahrungszufuhr des verdorbenen Essens] schlecht.
(1’’) Anna geht es [aufgrund einer Lebensmittelvergiftung] schlecht.
Nun zu Ihrem Beispiel:
(2) [Wegen der genauen Beschreibung des Täters] konnte die Polizei einen schnellen Fahndungserfolg melden.
(2’) [Aufgrund der genauen Beschreibung des Täters] konnte die Polizei einen schnellen Fahndungserfolg melden.
Der Dudenband für sprachliche Zweifelsfälle unterscheidet in Hinblick auf die Verwendungsweise von
wegen und
aufgrund wie folgt:
Wegen (+ Bezugswort) bezeichnet den
Sachgrund ganz allgemein. Daher bietet sich die Umformulierung zu einem kausalen (= der Grund wird angegeben)
weil-Satz an:
(3) [Wegen der Freude am Schwimmen] gehe ich gerne ins Freibad.
(3’) Ich gehe gerne ins Freibad, [weil es mir Spaß macht].
Demgegenüber markiert
aufgrund (+ Bezugswort) die
Grundlage für das Eintreten eines Sachverhalts. Ist diese Grundlage nicht gegeben, so würde der Sachverhalt nicht eintreten. Eine Reformulierung mit
aufgrund der Tatsache, dass… soll diesen Aspekt hervorheben:
(2’’) [Aufgrund der Tatsache, dass der Täter genau beschrieben wurde] konnte die Polizei einen schnellen Fahndungserfolg melden.
Wandelt man die Präpositionalgruppe
aufgrund der genauen Beschreibung des Täters zu einem Nebensatz um, würde man an dieser Stelle eher auf einen konsekutiven als auf einen kausalen Nebensatz zurückgreifen:
(2’’’) Der Täter wurde genau beschrieben, [sodass die Polizei einen Fahndungserfolg melden konnte].
Der
Konsekutivsatz legt den Fokus auf die Folge, die eben diese genaue Täterbeschreibung veranlasst (also den Fahndungserfolg). Alternativ könnte man das auch mit einem Adverb (
folglich) aufzeigen:
(2’’’’) Der Täter wurde genau beschrieben. [Folglich] konnte die Polizei einen Fahndungserfolg melden.
Der Grund, weswegen die Formulierung
aufgrund der Beschreibung des Täters angemessener klingt, liegt somit darin, dass die Täterbeschreibung die Grundlage für den Fahndungserfolg (und nicht bloß einen willkürlichen Sachgrund) darstellt. Ohne eine genaue Täterbeschreibung wäre die Polizei in keinem Fall zu dem Fahndungserfolg gekommen, denn die Beschreibung zieht als Folge den Fahndungserfolg nach sich.
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