Ihrer Frage zur Kommasetzung bezieht sich auf die
Kennzeichnung eines Einschubs. Dafür schlagen Sie einmal die Variante mit paarigen Kommata, einmal ohne Kommata vor.
Beispiel
Aus diesem Grund wurde die auf sechs Monate befristete Anstellung zweimal(,) bis auf insgesamt zwei Jahre(,) verlängert.
Die Regeln für die Kommasetzung sind dem amtlichen Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung zu entnehmen. In §78 heißt es:
„Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht“. Dies gilt auch, wie näher erläutert wird, auf
Gefüge mit Präpositionen. Dazu zwei Beispiele (entnommen aus dem amtlichen Regelwerk):
Beispiel
1) Die Fahrtkosten(,) einschließlich D-Zug-Zuschlag(,) betragen 25,00 Euro.
2) Der Kranke hatte(,) entgegen ärztlichem Verbot(,) das Bett verlassen.
In diese Reihe von Beispielen ist auch Ihr Beispielsatz einzuordnen. Es liegt also auch hier im Ermessen des Schreibers, ob der Teil
bis auf insgesamt zwei Jahre als Einschub durch Kommata gekennzeichnet werden soll.
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